Berlin · 31. Juli 2026
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Gema gewinnt vor Gericht: KI-Musikfirma Suno darf bestimmte Songs nicht mehr nutzen

Quelle: n-tv · 31. Juli 2026
Gema gewinnt vor Gericht: KI-Musikfirma Suno darf bestimmte Songs nicht mehr nutzen
Bildquelle: n-tv
Ob "Atemlos", "Mambo No. 5" oder "Forever Young" - die KI-Musikfirma Suno soll diese deutschen Welthits so gespeichert und genutzt haben, dass sie kaum von den Originalen zu unterscheiden sind. Die Gema sieht das Urheberrecht verletzt und zieht vor Gericht - nun fällt das Urteil.
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