Berlin · 31. August 2026
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Steuer: Ums Erbe geprellt – und das Finanzamt langt trotzdem zu

Quelle: Handelsblatt · 31. August 2026
Steuer: Ums Erbe geprellt – und das Finanzamt langt trotzdem zu
Bildquelle: Handelsblatt
Selbst wenn ein Erbe erst spät von seinem Anspruch erfährt und leer ausgeht, fällt Erbschaftsteuer an. Der Bundesfinanzhof klärte, wieso das so ist – und welche Ausnahmen es gibt.
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