Berlin · 12. August 2026
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Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig

Quelle: Tagesschau · 12. August 2026
Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig
Bildquelle: Tagesschau
Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig. Was die Klubs aus Leverkusen und Wolfsburg sowie aus Leipzig und Hannover angeht, sieht die Behörde Nachholbedarf.
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