Berlin · 08. Juli 2026
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Bundesverfassungsgericht: Bayern verteidigt Präventivgewahrsam

Quelle: FAZ · 08. Juli 2026
Bundesverfassungsgericht: Bayern verteidigt Präventivgewahrsam
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Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die bayerischen Gewahrsamsregeln verhältnismäßig sind. Zwei Monate Freiheitsentzug sind derzeit das Maximum.
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